Standardmodelle

Full-Pay-Out Leasing
Beim Full-Pay-Out (Vollamortisation) erfolgt die Rückführung der Anschaffungskosten innerhalb der Vertragsdauer. Die Leasingraten können im Rahmen der steuerlichen Möglichkeiten als Aufwand bzw. als Betriebsausgaben geltend gemacht werden und mindern somit den steuerlichen Gewinn.

Restwert-Leasing
Beim Restwert-Leasing (Teilamortisation) wird während der Vertragslaufzeit nicht der gesamte Anschaffungswert des Objekts zurückgeführt. Die Leasingrate wird so kalkuliert, dass nach Ablauf des Vertrags noch ein Restwert verbleibt, zu dem der Leasingnehmer das Gut optional erwerben kann.

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